Verwaltungsgerichtshof
12.03.1986
84/03/0406
GRS wie 85/02/0227 E 25. November 1985 RS 3
Der VwGG hat auf Grund seiner Prüfungsbefugnis in einem Verfahren übe reine Bescheidbeschwerde nicht zu überprüfen, ob der Akt einer Beweiswürdigung nichtig in dem Sinne ist, dass z.B. eine den Beschwerdeführer belastende Darstellung und nicht dessen Verantwortung den Tatsachen entspricht (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053).