Verwaltungsgerichtshof
27.05.1986
84/03/0367
Eine Gefährdung ist kein Tatbestandsmerkmal der Bestimmungen des § 46 Abs 1 und 4 lit e StVO 1960.Eine Gefährdung ist kein Tatbestandsmerkmal der Bestimmungen des Paragraph 46, Absatz eins und 4 Litera e, StVO 1960.