Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1985

Geschäftszahl

84/03/0215

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1917/65 E 17. Februar 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Das Vorhandensein eines Alkoholgeruches aus dem Munde rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung.