Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1984

Geschäftszahl

84/03/0212

Rechtssatz

Der Abspruch über Berufung nach Paragraph 51, Absatz 4, erster Halbsatz und Antrag nach Paragraph 51, Absatz 4, zweiter Halbsatz muss nicht in einem Bescheid erfolgen. (Hinweis auf E vom 20.10.1982, 81/03/0087)