Verwaltungsgerichtshof
22.12.1987
84/03/0105
GRS wie 0135/74 E 26. April 1974 VwSlg 8608 A/1974 RS 1
Die Erteilung (Erweiterung) einer Zivilflugplatz-Bewilligung kann durch die darin enthaltene Umschreibung der in Aussicht genommenen Sicherheitszonen-Verordnung die Eigentümer von Liegenschaften im Zonenbereich insoweit berühren, als dadurch ihr Eigentumsrecht beeinträchtigt wird.