Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.1984

Geschäftszahl

84/03/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1803/75 E 15. März 1976 VwSlg 9013 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Unter dieses Verbot fallen nur die Werbungen und Ankündigungen, nicht aber die Tafeln usw., an denen Werbungen und Ankündigungen angebracht werden.