Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1984

Geschäftszahl

84/02/0218

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0073/71 E 16. März 1972 VwSlg 8190 A/1972 RS 3

Stammrechtssatz

Die Annahme, es werde das Krankenhaus eine Unfallsmeldung erstatten, enthebt nicht von der in Paragraph 4, Absatz 2, StVO normierten Verpflichtung, von dem Unfall sofort die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle zu verständigen.