Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1984

Geschäftszahl

84/02/0209

Rechtssatz

Der Hinweis in der Strafverfügung auf die als Teil eines Administrativverfahrens anzusehende schriftliche Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers kann nicht den als Verfolgungshandlung erforderlichen Vorwurf ersetzen, die Übertretung als "verantwortliches Organ" des Zulassungsbesitzers begangen zu haben. (Hinweis auf E vom 9.11.1984, 84/02B/0029)