Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1984

Geschäftszahl

84/02/0130

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1719/65 E 17. Februar 1966 VwSlg 6866 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Polizeiorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der von ihnen durchgeführten Amtshandlungen den Parteien rechtliche Aufklärungen zu erteilen.