Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1984

Geschäftszahl

84/02/0114

Rechtssatz

Der Tatbestand nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, StVO 1960 ist auch dann verwirklicht, wenn der mit einem Verkehrsunfall in einem ursächlichen Zusammenhang stehende Lenker eines Kfz aus irgendwelchen Gründen kurz anhält, dann aber sofort weiterfährt, ohne den weiteren in Litera b und Litera c, festgelegten Lenkerverpflichtungen nachzukommen. (Hinweis auf E vom 2.7.1979, 1781/77).