Ausführungen zum Notstand nach § 6 VStG mangels Vorliegens einer unmittelbar drohenden Gefahr (Halte- bzw. Parkverstoß wegen Notwendigkeit der Untersuchung einer Blutprobe)Ausführungen zum Notstand nach Paragraph 6, VStG mangels Vorliegens einer unmittelbar drohenden Gefahr (Halte- bzw. Parkverstoß wegen Notwendigkeit der Untersuchung einer Blutprobe)