Verwaltungsgerichtshof
29.05.1985
84/01/0360
Eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Verwaltungsübertretung steht einer weiteren Überprüfung des Verschuldens des Täters bezgl. dieser Übertretung entgegen.
ECLI:AT:VWGH:1985:1984010360.X02