Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1985

Geschäftszahl

84/01/0360

Rechtssatz

Eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Verwaltungsübertretung steht einer weiteren Überprüfung des Verschuldens des Täters bezgl. dieser Übertretung entgegen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1984010360.X02