Verwaltungsgerichtshof
13.02.1985
84/01/0331
Für die Verneinung der Verlässlichkeit ist es nicht erforderlich, dass tatsächlich eine missbräuchliche Verwendung einer Waffe stattgefunden hat. (Hinweis auf E vom 3.12.1974, 0150/74, VwSlg 8718 A/1974, 22.6.1976, 1055/75, VwSlg 9094 A/1976)