Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1984

Geschäftszahl

83/17/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2123/76 E 26. April 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Hat die Aufsichtsbehörde in ihrem den Bescheid der Gemeindebehörde aufhebenden Bescheid zu einer bestehenden Frage nicht ausdrücklich Stellung genommen, dann ist in dieser Frage für die Partei des Verfahrens keine Bindungswirkung gegeben.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1983170147.X09