Verwaltungsgerichtshof
24.02.1984
83/17/0147
GRS wie 2123/76 E 26. April 1977 RS 1
Hat die Aufsichtsbehörde in ihrem den Bescheid der Gemeindebehörde aufhebenden Bescheid zu einer bestehenden Frage nicht ausdrücklich Stellung genommen, dann ist in dieser Frage für die Partei des Verfahrens keine Bindungswirkung gegeben.
ECLI:AT:VWGH:1984:1983170147.X09