Verwaltungsgerichtshof
24.02.1984
83/17/0147
Pflicht der Abgabenbehörde, die von ihr angewendete Schätzungsmethode und die bei ihrer Anwendung im einzelnen angestellten Überlegungen nachvollziehbar darzulegen.
ECLI:AT:VWGH:1984:1983170147.X08