Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1983

Geschäftszahl

83/17/0139

Rechtssatz

Es verbietet sich eine Berücksichtigung iSd Paragraph 19, Absatz 8, Tir BauO 1978 von Aufwendungen zur Errichtung eines Servitutsweges, welcher nicht öffentliche Verkehrsfläche ist.