Es verbietet sich eine Berücksichtigung iSd § 19 Abs 8 Tir BauO 1978 von Aufwendungen zur Errichtung eines Servitutsweges, welcher nicht öffentliche Verkehrsfläche ist.Es verbietet sich eine Berücksichtigung iSd Paragraph 19, Absatz 8, Tir BauO 1978 von Aufwendungen zur Errichtung eines Servitutsweges, welcher nicht öffentliche Verkehrsfläche ist.