Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1985

Geschäftszahl

83/16/0110

Rechtssatz

Im Verfahren über die Geltendmachung der Sachhaftung ist es dem wirtschaftlich Belasteten verwehrt, Einwendungen gegen die Höhe der Abgabenschuld zu erheben.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 11 aus 1985,, S 595 Kritik von Arnold;