Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1984

Geschäftszahl

83/12/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1522/59 E 16. Mai 1961 VwSlg 5569 A/1961 RS 2

Stammrechtssatz

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung überhaupt oder der Angabe der Rechtsmittelfrist ist nicht als Wiedereinsetzungsgrund anzusehen.