Verwaltungsgerichtshof
19.11.1984
83/12/0167
GRS wie 1522/59 E 16. Mai 1961 VwSlg 5569 A/1961 RS 2
Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung überhaupt oder der Angabe der Rechtsmittelfrist ist nicht als Wiedereinsetzungsgrund anzusehen.