Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1984

Geschäftszahl

83/12/0120

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/12/0062 E 14. September 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Tätigkeit eines Betriebsprüfers der Bundesfinanzverwaltung ist eine für Beamte der Verwendungsgruppe B typische Tätigkeit, die zwar in einigen Belangen über das Niveau der üblicherweise von solchen Beamten geleisteten Dienste hinausgehen kann, aber nicht in erheblichem Ausmaß der Verwendungsgruppe A zuzuordnen ist.