Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1984

Geschäftszahl

83/12/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1707/54 E 15. Juni 1955 VwSlg 3787 A/1955 RS 2

Stammrechtssatz

Die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes genügt den Anforderungen, die das AVG an die Begründung eines Bescheides stellt, nicht.