Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1984

Geschäftszahl

83/12/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/12/0156 E 8. Februar 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Antrag auf Erhöhung der Verwendungszulage kann nur dann ein Erfolg beschieden sein, wenn sich in den für die Höhe maßgebenden Umständen gegenüber dem Zeitpunkt der ursprünglichen Bemessung eine wesentliche Änderung ergeben hatte. (Hinweis auf E vom 9.11.1981, 81/12/0155)