Verwaltungsgerichtshof
09.04.1984
83/12/0051
GRS wie 81/12/0156 E 8. Februar 1982 RS 1
Einem Antrag auf Erhöhung der Verwendungszulage kann nur dann ein Erfolg beschieden sein, wenn sich in den für die Höhe maßgebenden Umständen gegenüber dem Zeitpunkt der ursprünglichen Bemessung eine wesentliche Änderung ergeben hatte. (Hinweis auf E vom 9.11.1981, 81/12/0155)