Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1984

Geschäftszahl

83/11/0295

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1962/79 E 24. März 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ist der Spruch eines Straferkenntnisses nicht unklar, so kann er nicht mit Hilfe der Begründung umgedeutet werden.