Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.1983

Geschäftszahl

83/11/0191

Rechtssatz

Die in den Paragraphen 55, ff KFG 1967 geregelte Überprüfung von Kraftfahrzeugen dient dem Zweck, Fahrzeuge, die sich nicht in verkehrssicherem und betriebssicherem Zustand befinden, von der Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr auszuschließen. Die Verwirklichung dieses Zweckes steht im zwingenden öffentlichen Interesse.