Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1984

Geschäftszahl

83/11/0186

Rechtssatz

Ausführungen zur Schlüssigkeit eines Gutachtens, wenn diese zwar nicht auf Grund der von der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle durchgeführten Tests allein, sondern erst in Verbindung mit den Ergebnissen einer mit dem Bfr vorgenommenen Probefahrt gegeben ist.