Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1985

Geschäftszahl

83/11/0183

Rechtssatz

Insolvenz-Ausfallgeld darf nur für jene Kosten zuerkannt werden, für die dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ein Ersatzanspruch zukommt (Abweichung von der Rechtslage vor der Nov Bundesgesetzblatt 580 aus 1980,).

Beachte

Siehe:

84/11/0215 E 13. März 1985 RS 1

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

Rechtslage vor der Novelle Bundesgesetzblatt 580 aus 1980,

(RIS: abgv)