Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1986

Geschäftszahl

83/11/0144

Rechtssatz

Bevollmächtigter ist eine Person, die mit ihrem Einverständnis vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der jeweiligen arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen betraut und von diesem mit den entsprechenden Anordnungsbefugnissen und Entscheidungsbefugnissen zu ihrer Durchsetzung ausgestattet wurde.