Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1983

Geschäftszahl

83/11/0137

Rechtssatz

Mit der Eigenschaft eines Arbeitnehmers können sehr wohl Aktivitäten wie "Versuch der Gewinnung neuer Gesellschaften", "Versuch der Gewinnung neuer Finanzierungsmöglichkeiten" oder "Bemühungen im Zusammenhang mit dem erfolgten Wirtschaftszweck der Gesellschaft" vereinbar sein.