Verwaltungsgerichtshof
25.10.1983
83/11/0137
Mit der Eigenschaft eines Arbeitnehmers können sehr wohl Aktivitäten wie "Versuch der Gewinnung neuer Gesellschaften", "Versuch der Gewinnung neuer Finanzierungsmöglichkeiten" oder "Bemühungen im Zusammenhang mit dem erfolgten Wirtschaftszweck der Gesellschaft" vereinbar sein.