Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1983

Geschäftszahl

83/11/0137

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2972/80 E 24. März 1981 VwSlg 10405 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Ist ein im Unternehmen einer GmbH Beschäftigter auf Grund einer (wenn auch "unwiderruflichen") Vollmacht berechtigt, die Gesellschafterrechte eines (hier: des alleinigen) Gesellschafters und damit für ihn auch das Stimmrecht auszuüben, so ist durch die Möglichkeit der Fremdbestimmung und daher seine persönliche Abhängigkeit trotzdem nicht ausgeschlossen, weil er seinerseits an die Weisungen seines Machtgebers gebunden ist.