Verwaltungsgerichtshof
20.02.1984
83/10/0268
Unter dem Grundgeräuschpegel ist der geringste an einem Ort zu einer bestimmten Zeit gemessene Schallpegel, der durch entfernte Geräusche, wie Verkehr, verursacht wird und bei dessen Empfinden Ruhe zu herrschen scheint, zu verstehen. Er ist der niedrigste Wert, auf welchen der Zeiger des Schallpegelmessers bei entsprechend langer Beobachtungszeit wiederholt zurückfällt (Hinweis E 18.11.1983, 82/04/0011, E 10.3.1976, 1112/75).
Besprechung in:
ÖGZ 5 aus 1985,, S 14-20;