Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1984

Geschäftszahl

83/10/0260

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem Paragraph 292, Absatz 2, ZPO offen.