Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1984

Geschäftszahl

83/10/0260

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1471/74 E 24. Juni 1975 VwSlg 8858 A/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Im Paragraph 23, Absatz 6, AVG wird eine Vermutung für die ordnungsgemäße Zustellung aufgestellt. Behauptet jemand, es würden Zustellungsmängel vorliegen, hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen.