Verwaltungsgerichtshof
28.05.1984
83/10/0260
GRS wie 1471/74 E 24. Juni 1975 VwSlg 8858 A/1975 RS 1
Im Paragraph 23, Absatz 6, AVG wird eine Vermutung für die ordnungsgemäße Zustellung aufgestellt. Behauptet jemand, es würden Zustellungsmängel vorliegen, hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen.