Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1984

Geschäftszahl

83/10/0259

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0240 E 12. Dezember 1983 VwSlg 11254 A/1983 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Notwendigkeit genauer Tatortbeschreibung bei Anhängigkeit zahlreicher Verwaltungsstrafsachen hinsichtlich im betreffenden Bereich begangener Delikte.