Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1983

Geschäftszahl

83/10/0240

Rechtssatz

Ausführungen zur Notwendigkeit genauer Tatortbeschreibung bei Anhängigkeit zahlreicher Verwaltungsstrafsachen hinsichtlich im betreffenden Bereich begangener Delikte.