Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1983

Geschäftszahl

83/10/0107

Rechtssatz

Es besteht iSd Paragraph 44 a, Litera a, VStG die Notwendigkeit, die Merkmale, denenzufolge der Bf die Eigenschaft ALS VERANTWORTLICHER hat, im Spruch des Straferkenntnisses anzuführen (Hinweis E 18.6.1982, 2697/80).