Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1983

Geschäftszahl

83/10/0051

Rechtssatz

Ein Angebot als Anbahnungshandlung zur Prostitution in einer Wiener Zeitung, kann schon deshalb einen Verstoß gegen das Tiroler Landespolizeigesetz darstellen, weil die genannte Tageszeitung auch in Tirol vertrieben wird.