Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1985

Geschäftszahl

83/10/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0775/72 E 18. September 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde verletzt bei der Verhängung einer primären Arreststrafe das Gesetz nicht, wenn sie in der Begründung des angefochtenen Bescheides mit dem Hinweis auf die gleichartige Vorstrafen des Beschwerdeführers die Spezialprävention hinreichend begründet.