Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1984

Geschäftszahl

83/09/0173

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0238/67 E 27. April 1967 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Begründungsmangel kann durch nachfolgende Ermittlungen allein nicht beseitigt werden.