Verwaltungsgerichtshof
20.03.1985
83/09/0029
GRS wie 81/09/0062 E 28. Februar 1983 RS 2
Paragraph 48, Absatz 2, KOVG 1957 bezieht sich nicht auf die Verpflichtung zum Rückersatz zu Unrecht empfangener Rentenbezüge. Aus dieser Bestimmung kann daher ein Eintrittsrecht in das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht abgeleitet werden.