Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1983

Geschäftszahl

83/08/0159

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, dass die Kurzfristigkeit der Beschäftigung nicht grundsätzlich die Angestelltenversicherungspflicht nach dem GSVG 1938 ausgeschlossen hätte (Maßgeblichkeit des allgemeinen Merkmalschemas; "Aushilfstätigkeit").