Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1983

Geschäftszahl

83/08/0113

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1654/67 E 27. September 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Auslegung des Spruches eines BESCHEIDES muß auch dessen Begründung herangezogen werden.