Verwaltungsgerichtshof
19.01.1984
83/06/0248
Auch während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung für ein konsenslos errichtetes Gebäude ist ein unbefugter Auftrag zu dessen Abtragung rechtmäßig; dieser Auftrag kann aber erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung des Bauansuchens vollstreckt werden (Hinweis auf das zur Wr BauO ergangene E 15.6.1970, 0195/70, VwSlg 7813 A/1970).