Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1984

Geschäftszahl

83/04/0265

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0189 E 2. Dezember 1983 RS 4

Stammrechtssatz

Nicht jeder Ausschank von Getränken unterliegt der Konzessionspflicht.