Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1984

Geschäftszahl

83/04/0238

Rechtssatz

Eine Gewerbeausübung kann auch jener Person in Hinsicht auf das Merkmal der Selbstständigkeit zugeordnet werden, welche zumindest Anteil am kaufmännischen Risiko hat und somit "auch" auf Rechnung und Gefahr dieser Person erfolgt (Hinweis E 18.9.1981, 3754/80).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1983040238.X02