Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1985

Geschäftszahl

83/04/0130

Rechtssatz

Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer in einem gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid dem Gewerbeinhaber auferlegten Verpflichtung ist es unbeachtlich, ob der Erfüllung der Auflagen privatrechtliche Hindernisse entgegenstehen (Hinweis E 13.11.1959, 378/59).