Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1983

Geschäftszahl

83/04/0094

Rechtssatz

"Sache" im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH immer die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat.