Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1983

Geschäftszahl

83/04/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1031/68 E 10. Jänner 1969 RS 3

Stammrechtssatz

Eine irrige Gesetzesauslegung entschuldigt nur dann, wenn sie unverschuldet ist.