Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1983

Geschäftszahl

83/04/0083

Rechtssatz

Als "zusammenhängend verbaute Gebiete" im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, zweiter Satz des Kehrtarifs 1980 gelten alle Ortsteile der Stadtgemeinde Kufstein mit mehr als 15 Kehrobjekten.