Als "zusammenhängend verbaute Gebiete" im Sinne des § 1 Abs 2 zweiter Satz des Kehrtarifs 1980 gelten alle Ortsteile der Stadtgemeinde Kufstein mit mehr als 15 Kehrobjekten.Als "zusammenhängend verbaute Gebiete" im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, zweiter Satz des Kehrtarifs 1980 gelten alle Ortsteile der Stadtgemeinde Kufstein mit mehr als 15 Kehrobjekten.