Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1983

Geschäftszahl

83/04/0045

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2377/80 B 16. Jänner 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Schriftstück, in dem sowohl die Unterschrift des Genehmigenden als auch die des Belaubigenden photokopiert sind, kommt nicht die rechtliche Eigenschaft einer Bescheidausfertigung zu.