Verwaltungsgerichtshof
25.02.1983
83/04/0016
GRS wie 0177/76 E 17. Dezember 1976 VwSlg 9203 A/1976 RS 6
Die Verwaltungsbehörde hat nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung von dem - im vorliegenden Fall rückwirkend erlassenen Gesetz, nicht aber von dem auf Grund einer anderen Gesetzeslage ergangenen VwGH-Erkenntnis ausgehend zu entscheiden.