Verwaltungsgerichtshof
22.05.1985
83/03/0355
Für die Art der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren ist es ohne Bedeutung, ab welchem Zeitpunkt und in welchem (gleich bleibenden) Abstand das Nachfahren erfolgt (Hinweis E 27.2.1985, 84/03/0389).
ECLI:AT:VWGH:1985:1983030355.X02